Auf dieser Seite werden wir Ihnen Musterverträge, Auszüge aus der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B (vertragsrelewanter Teil), diverse Verarbeitung- und Ausführungshinweise, sowie kleinere Lösungen für andere Handwerksbetriebe präsentieren.
AnfangDie Verdingungsordnung für Bauleistungen gliedert sich in 3 Teile. Der Teil A regelt das Vergabeverfahren (für Ausschreibungen und öffentlichen Bauaufträgen). Teil B ist der Teil, welcher die Vertragsgestaltung und Bestandteile behandelt. Teil C bestimmt die technischen Inhalte der Bauleistungen.
Anfang
Anfangaktualisiert am 08.05.2001
erstellt durch G.Zettl